Die schweizerischen Gesetzte anerkennen den Dr. der Chiropraktik als Medizinalperson und als selbstständigen Vertreter der Heilkunde analog den Ärzten und Zahnärzten.
Der Chiropraktor ist befugt, nach eigener Diagnose und auf eigene Verantwortung Patienten zu behandeln. Dies setzt auch die Fähigkeit voraus, alleine zu beurteilen, ob die Behandlung eines Patienten in das chiropraktorische Zuständigkeitsgebiet fällt. Der Patient braucht also keine ärztliche Verordnung, um vom Chiropraktor behandelt werden zu können.