ÜBERWEISUNG

Chiropraktik

Wie gehe ich zum Chiropraktor (Überweisung)?


Jede Patientin und jeder Patient kann sich direkt und ohne Überweisung durch einen Hausarzt oder Spezialarzt für eine Untersuchung und Behandlung beim Chiropraktor anmelden. Eine Überweisung vom Hausarzt kann jedoch den Behandlungsablauf verbessern, da durch diesen ärztlichen Informationsaustausch unnötige Doppelspurigkeiten vermieden werden können.
Die Kosten werden von der Grundversicherung aller Krankenkassen oder von der Unfall-, Militär- oder Invalidenversicherung übernommen.

Die einzige Ausnahme sind die Hausarztmodelle, wo die Patienten ihr Recht auf die freie Arztwahl aufgegeben haben und daher vom Hausarzt eine Überweisung brauchen.

Für einen Termin bei uns melden Sie sich unter 027 456 84 05.
Stellung im Gesundheitswesen
Die schweizerischen Gesetzte anerkennen den Dr. der Chiropraktik als Medizinalperson und als selbstständigen Vertreter der Heilkunde analog den Ärzten und Zahnärzten.

Der Chiropraktor ist befugt, nach eigener Diagnose und auf eigene Verantwortung Patienten zu behandeln. Dies setzt auch die Fähigkeit voraus, alleine zu beurteilen, ob die Behandlung eines Patienten in das chiropraktorische Zuständigkeitsgebiet fällt. Der Patient braucht also keine ärztliche Verordnung, um vom Chiropraktor behandelt werden zu können.

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