STELLUNG IM GESUNDHEITSWESEN

Chiropraktik

Stellung im Gesundheitswesen


Die schweizerischen Gesetzte anerkennen den Dr. der Chiropraktik als Medizinalperson und als selbstständigen Vertreter der Heilkunde analog den Ärzten und Zahnärzten.

Der Chiropraktor ist befugt, nach eigener Diagnose und auf eigene Verantwortung Patienten zu behandeln. Dies setzt auch die Fähigkeit voraus, alleine zu beurteilen, ob die Behandlung eines Patienten in das chiropraktorische Zuständigkeitsgebiet fällt. Der Patient braucht also keine ärztliche Verordnung, um vom Chiropraktor behandelt werden zu können.

Das Verordnen von den für die Diagnosestellung notwendigen Abklärungen (wie z.B. Röntgen, Ultraschall, MRI, Szintigrafien, Laboruntersuchungen) darf der Chiropraktor direkt veranlassen. Er kann eine eigene Röntgenanlage betreiben, sofern er die dafür notwendigen eidgenössischen Prüfungen bestanden hat.

Der Chiropraktor ist befugt, über die Arbeitsfähigkeit seiner Patienten zu befinden und dabei die entsprechenden Versicherungsleistungen auszulösen.

Im Kreise der wissenschaftlich anerkannten Heilberufe nimmt die moderne Chiropraktik heute als selbstständige Disziplin eine Stellung ein an der Schnittstelle zwischen Orthopädie, Neurologie, Rheumatologie und innerer Medizin.
Kosten
Der Patient braucht keine ärztliche Verordnung, um vom Chiropraktor behandelt werden zu können vgl. wie zum Chiropraktor. 

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